Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 75Kapitel 12: Fortbildung
Mit seinem Wissen und seinen Kenntnissen immer „up to date“ zu bleiben, ist unabdingbar, um den täglichen Anforderungen bei der selbständigen Ausübung der Berufe eines Bilanzbuchhalters, Buchhalters oder Personalverrechners gerecht zu werden, die Kunden bestmöglich zu beraten und zu betreuen und Schäden zu vermeiden.
12.1. Was versteht man unter Fortbildung?
Fortbildung im Sinne des BiBuG 2014 ist die „nachgewiesene Teilnahme an Veranstaltungen, die die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen zum Zweck der Vertiefung der fachlichen Kenntnisse vermitteln.“
Diese Veranstaltungen sollen „Ihre unternehmerische Qualifikation erhalten, erweitern oder ausbauen oder an technische Entwicklungen anpassen.“
Der Inhalt des Unterrichts/des Seminars soll den jeweils letzten Stand der gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen umfassen. Sie wählen jene Veranstaltungen aus, die für Ihre Tätigkeit und Schwerpunkte sinnvoll sind.
Wenn Sie selbst fachlich einschlägige Vorträge halten, dann gilt auch diese Tätigkeit als Fortbildung.
Selbststudium gilt nicht als Fortbildung!
12.2. Wen trifft die Verpflichtung zur Fortbildung?
Nur Personen, die die Berufsberechtigung Buchhalter, Persona...