Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 73Kapitel 11: Verschwiegenheitspflicht
Durch Ihre beruflichen Tätigkeiten entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Verschwiegenheit über bestimmte Umstände, die Ihnen einerseits aufgrund der beruflichen Tätigkeiten, aber möglicherweise auch privat zur Kenntnis kommen, trifft nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Prokuristen. Das bedeutet, Sie müssen diese besonders auf die Verschwiegenheitsverpflichtung hinweisen.
Sie finden unter diesem Link eine Vorlage des Fachverbandes UBIT:
11.1. Welche Umstände oder Tatsachen sind von dieser Pflicht umfasst?
Jede Ihnen anvertraute Angelegenheit, egal ob nur Sie oder auch andere Personen Kenntnis dieser Umstände und Tatsachen haben, unterliegt Ihrer Verschwiegenheitspflicht. Es muss sich um kein „Geheimnis“ handeln.
Dazu zählen auch persönliche Umstände oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen bei der Durchführung der erteilten Aufträge oder im Zuge eines nicht öffentlichen, behördlichen Verf...