Berufsrecht für Bilanzbuchhalter
1. Aufl. 2024
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S. 67Kapitel 10: Vollmacht/Auftrag
10.1. Welche Grundlagen benötigen Sie für das Vertragsverhältnis mit Ihren Kunden?
Wichtig ist, dass Sie zwischen Vollmacht und Auftrag unterscheiden, da sie unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Die Vollmacht wird durch einseitige Willenserklärung erteilt und kann grundsätzlich unverzüglich bzw ohne Einhaltung von Fristen einseitig widerrufen werden. Sie ist kein Vertrag, die Erteilung der Vollmacht durch den Vollmachtgeber kann aber in eine vertragliche Beziehung eingebettet werden (Bevollmächtigungsvertrag).
Hat Ihr Kunde nur eine Vollmacht unterzeichnet, sind Sie dadurch zu nichts verpflichtet!
Der Auftrag sieht eine vertragliche Pflicht des Auftragnehmers vor, die ihm übertragenen Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers zu besorgen.
Auf der Webseite des Fachverbands UBIT finden Sie Muster-Vollmachtformulare (Vollmacht und Auftrag) für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner. Diese enthalten eine Aufzählung aller Leistungen, zu denen Sie als Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner berechtigt sind.
Wenn Sie einen Auftrag annehmen,
müssen Sie die Übernahme des Auftrages ablehnen, wenn Sie bei Ausübun...