Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 34Kapitel 6: Fachprüfungen

Der Nachweis der absolvierten Fachprüfung zählt zu den fachlichen Voraussetzungen für die Erlangung einer Berufsberechtigung bzw ist Bedingung für die Übernahme der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführers.

Es gibt 3 Fachprüfungen, je eine für die Berufsberechtigung Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter.

Die Fachprüfungen Buchhalter und Personalverrechner sind zur Gänze in der Fachprüfung Bilanzbuchhalter enthalten.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 7 Abs 2 BiBuG 2014

  • §§ 1416 BiBuG 2014 (Fachprüfung Bilanzbuchhalter)

  • §§ 1719 BiBuG 2014 (Fachprüfung Buchhalter)

  • §§ 2022 BiBuG 2014 (Fachprüfung Personalverrechner)

6.1. Wo können Sie eine Fachprüfung ablegen?

Die Fachprüfungen nach BiBuG 2014 werden nur bei einer Meisterprüfungsstelle abgenommen. Prüfungen an Ausbildungsinstituten, an Fachhochschulen oder Universitäten sind keine Fachprüfungen.

Die Meisterprüfungsstellen sind bei einer Wirtschaftskammer eines Bundeslandes angesiedelt. Sie sind Behörden, die die Organisation der Fachprüfung übernommen haben. Sie bieten die Termine an, stellen die Prüfungskommissionen zusammen, laden die Kandidaten ein, schreiben die Prüfungsgebühren vor, stellen Bestätigungen über bestandene Prüfungsgegenstände und...

Daten werden geladen...