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Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 29Kapitel 5: Welche Voraussetzungen muss eine Gesellschaft erfüllen, um eine Berufsberechtigung zu erlangen?

5.1. Anerkennung

Gesellschaften (Personengesellschaften wie Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Kapitalgesellschaften wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), Aktiengesellschaft (AG)), aber auch Vereine können eine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 erlangen.

Gesellschaften, welche alle Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen, werden von der Bilanzbuchhaltungsbehörde „anerkannt“.

Wichtig ist die Nominierung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der alle allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen muss.

Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht vor, so hat die Bilanzbuchhaltungsbehörde den Antrag mit Bescheid abzuweisen.

Erst nachdem die Gesellschaft die Anerkennungerhalten hat, darf sie die Berufsberechtigung ausüben.

Rechtliche Grundlagen:

  • §§ 6, 2832 BiBuG 2014

  • §§ 9, 11, 39 GewO 1994

5.2. Gewerberechtlicher Geschäftsführer

5.2.1. Welche Voraussetzungen muss der nominierte gewerberechtliche Geschäftsführer erfüllen?

Eine Gesellschaft braucht als Voraussetzung für die Anerkennung eine Person im Unternehmen, die

ODER

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