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SWK 6, 15. Februar 1994, Seite R 16

AgB: Bürgschaft

•Zahlungen aufgrund einer

Bürgschaft, die für die Schulden des Betriebes des Ehegatten übernommen worden ist, sind i. d. R. nicht als

außergewöhnliche Belastunganzuerkennen — (§ 34 EStG 1988)

Die Beschwerdeführerin machte in den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1991 jeweils außergewöhnliche Belastungen infolge Inanspruchnahme aus einer seinerzeit für ihren inzwischen geschiedenen Ehegatten abgegebenen Bürgschaft geltend (1986 1.284.921 S; 1987 307.430 S; 1988 1.806.934 S; 1989 1.297.686 S; 1990 1.100.000 S; 1991 1.260.000 S). Sie mußte die Zahlungen leisten, weil sie gegenüber der Bank eine Bürgschaft (in Form einer Wechselverwendungserklärung und eines Blankoakzepts) für die Verbindlichkeiten des Ehegatten abgegeben hatte. Der VwGH führte in der Begründung seines ablehnenden Erkenntnisses aus:

»Vorauszuschicken ist für die Streitjahre 1989 bis 1991, daß der VwGH die Auffassung ..., Bürgschaftszahlungen in Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger könnten im Hinblick auf § 34 Abs. 7 EStG 1988 (vgl. hiezu , und nunmehr die Neufassung BGBl. Nr. 312/1992) nicht mehr abgezogen werden, nicht teilt. Bei den streitgegenständlichen Zahlungen aus Bürgschaften ...

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