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Freier Mitarbeiter eines Versicherungsmaklerunternehmens
•Ein »freier Mitarbeiter« eines Versicherungsmaklerunternehmens, der keine Spesenersätze erhält, nicht bei der Sozialversicherung angemeldet wird und keinen Urlaubszuschuß und keine Weihnachtsremuneration erhält, ist in keinem Dienstverhältnis, sondern erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb — (§ 25 EStG 1972), (Abweisung)
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