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Universitätsdozent: USA-Aufenthalt
•Ein beschränkt steuerpflichtiger
Universitätsdozent, der aufgrund eines Stipendiums in den USA tätig wird, kann die Differenz zwischen den Verpflegungskosten in den USA und den inländischen Verpflegungskosten sowie die Mietkosten in den USA als Betriebsausgaben geltend machen — (§ 4 Abs. 3 EStG 1972)
»Die belangte Behörde geht zutreffend davon aus, daß die Aufenthalte des Beschwerdeführers an der Purdue University nicht als Reise im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG 1972 zu qualifizieren sind ... Im Beschwerdefall wird durch den viersemestrigen Aufenthalt in den USA ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Die belangte Behörde hat daher zu Recht die mit den pauschalen Sätzen im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1972 geltend gemachten Tages- und Nächtigungsgelder nicht als Reisekosten anerkannt. In Rechnung ist allerdings zu stellen, daß der Beschwerdeführer in den USA einen Zweitwohnsitz mit eigenem Haushalt führte. Zwar können die daraus resultierenden Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigt werden, weil ja eine Vielzahl von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen genötigt ist, sich (teilweise) außer Haus zu verköstigen, ohne daß damit die üblichen Kosten der Verpflegung berufsbedingt überschritten würden ... ...