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Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland
ins Ausland
(BMF) — Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland, BGBl. Nr. 787/1992, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 276/1993, wird wie folgt geändert:
§ 5 der Verordnung hat zu lauten:
»§ 5. Gegenseitigkeit im Sinn des § 1 besteht im Verhältnis zu folgenden Staaten:
(Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland geändert wird, BGBl. Nr. 850/1993)