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SWK 6, 15. Februar 1994, Seite A 168

Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

ins Ausland

(BMF) — Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland, BGBl. Nr. 787/1992, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 276/1993, wird wie folgt geändert:

§ 5 der Verordnung hat zu lauten:

»§ 5. Gegenseitigkeit im Sinn des § 1 besteht im Verhältnis zu folgenden Staaten:

(Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland geändert wird, BGBl. Nr. 850/1993)

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