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Amtlicher Lohnzettel für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 1994
ab dem
GZ 02 0256/192-IV/2/93, AÖFV Nr. 2/1994
(BMF) — Die Änderungen im Bereich der Lohnverrechnung durch das Steuerreformgesetz 1993 (Neuberechnung der Steuer für die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 innerhalb des Jahressechstels, allfällige Erstattung des Arbeitnehmerabsetzbetrages bei niedrigen Einkünften, Wegfall der Lohnsteuerkarte) erfordern die Neugestaltung des Lohnzettelformulars.
Das neue Formular ist für Lohnzahlungszeiträume ab dem zu verwenden.
Lohnzettelübermittlung an das Finanzamt der Betriebsstätte
Gemäß § 84 Abs. 1 hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte ohne besondere Aufforderung bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln. Diese generelle Übermittlung der Lohnzettel hat erstmalig für Lohnzahlungszeiträume ab dem (zum ) zu erfolgen. Die bisherige Übermittlung von Lohnzettel für Lohnsteuerkarten mit einer Ordnungszahl an die Wohnsitzfinanzämter der Arbeitnehmer ist daher letztmalig für das Kalenderjahr 1993 vorzunehmen.
S. A 164
Elektronische Übermittlung der Lohnzettel
Anste...