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SWK 6, 15. Februar 1994, Seite A 162

Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

an ausländische Unternehmer

(BMF) — Auf Grund des § 21 Abs. 1 UStG 1972 in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993 wird verordnet:

ARTIKEL I

Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren

Berechtigte Unternehmer

§ 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1972 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum

1. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Z 4 und 5 UStG 1972 ausgeführt hat oder

2. nur Umsätze ausgeführt hat, die der Einzelbesteuerung (§ 20 Abs. 4 UStG 1972) unterlegen haben.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Vorsteuerbeträge, die anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind.

Erstattungszeitraum

§ 2. Erstattungszeitraum ist nach der Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr. Der Erstattungszeitraum kann weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In dem Antrag für diesen Zeitraum können auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden, die in vorangegangene Erstattungszeiträume des betreffenden Kalender...

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