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PV-Info 1, Jänner 2015, Seite 22

Verhalten im Krankenstand

Andreas Gerhartl

Ein genesungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand kann einen Entlassungsgrund bilden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die dazu bestehende einschlägige Judikatur unter Fokussierung vor allem auf die aktuell vorliegenden Beispiele, wie die Ausbildung zum Physiotherapeuten eines an einem Burn-out-Syndrom erkrankten Arbeitnehmers () oder der Antritt einer Urlaubsreise im Krankenstand ().

Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht oder nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlechtern, in der Lage ist, seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit zu verrichten. Ob ein Arbeitnehmer wegen Krankheit an der Verrichtung seiner Dienste verhindert ist, richtet sich nach der konkreten Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bzw der Verhinderung an derselben (; , 9 ObA 66/13s). Dies kann nur bezogen auf den konkreten Arbeitgeber – und daher nicht anhand der beruflichen Tätigkeit in einem anderen Unternehmen – beurteilt werden, da die gegenteilige Ansicht zur Folge hätte, dass ein Arbeitnehmer, bei dem zwar keine allgemei...

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