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PV-Info 12, Dezember 2014, Seite 12

Umwandlung einer Entlassung in einvernehmliche Auflösung

Andreas Gerhartl

In der Praxis kommt es bisweilen vor, dass dem Arbeitnehmer die Umwandlung einer Entlassung in eine „gesichtswahrende“ einvernehmliche Auflösung angeboten wird. Eine aktuelle OGH-Entscheidung illustriert die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer die einvernehmliche Auflösung infolge Ausübung sittenwidrigen Drucks bekämpfen kann ().

Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin war als Vertragsbedienstete nach der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 beschäftigt. In ihrer Dienststelle besteht eine Gleitzeitregelung. Die Zeitkarten sind am Beginn und Ende des Dienstes an einer Stechuhr abzustempeln und bilden die Grundlage für die Entgeltabrechnung. Am wurde einem Bereichsleiter – über eine Kollegin der Arbeitnehmerin – erstmals der Verdacht zugetragen, dass diese Manipulationen bei den Arbeitsaufzeichnungen vorgenommen S. 13hätte. Am wurde die Arbeitnehmerin förmlich einvernommen; zuvor war sie aber bereits vom Leiter der Landesprüfstelle verwarnt worden.

Am wurde die Arbeitnehmerin (nach ihrer Einvernahme) entlassen, unmittelbar danach wurde ihr angeboten, das Arbeitsverhältnis selbst mit diesem Tag einvernehmlich aufzulösen, wenn ...

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