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PV-Info 12, Dezember 2014, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Richtige Meldungserstattung zur Sozialversicherung

Die ordnungsgemäße Durchführung von Meldungen gehört zur arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers und umfasst folgende Punkte:

1. Anmeldung

Diese dokumentiert den Versicherungsschutz und damit den Leistungsanspruch des Versicherten für die Bereiche der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Hinweis für die Praxis

Die Pflichtversicherung nach dem ASVG ist eine Versicherung kraft Gesetzes und tritt auch dann ein, wenn der Dienstgeber nicht ordnungsgemäß anmeldet (ein allfälliges Meldevergehen des Dienstgebers steht unter Strafsanktion durch die GKK; unter Umständen wird der Dienstgeber auch schadenersatzpflichtig gegenüber dem Dienstnehmer, sollten dem Dienstnehmer durch die verspätete oder unterlassene Anmeldung Nachteile entstehen).

Die Meldepflicht gilt für jede Person, die aufgrund ihrer Tätigkeit der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegt, also auch für geringfügig ...

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