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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 313

Anwendungsbereich der sozinischen Klausel und der kassatorischen Klausel

iFamZ 2014/236

§§ 720, 774 ABGB

1. Eine sozinische Klausel liegt nicht vor, wenn gesetzliche Erben gegen ein Kodizill vorgehen.

2. Unter den genannten Voraussetzungen ist auch die Beisetzung einer kassatorischen Klausel in unmittelbarer Anwendung des § 720 ABGB ausgeschlossen. Eine analoge Anwendung des § 720 ABGB kann aber dann in Betracht kommen, wenn der Legatar sich auf sein außerordentliches Erbrecht gem § 726 ABGB berufen und eine Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgegeben hat. Diesfalls ist im Verfahren über das Erbrecht vom Verlassenschaftsgericht die Zulässigkeit der Bestreitung zu behandeln.

Der am verstorbene Dr. E S hinterließ neben seiner Ehegattin S S seine ehelichen Kinder Dipl.-Ing. E S, B O und Dr. S S. Ein Testament hatte der Erblasser nicht verfasst, wohl aber am folgendes Vermächtnis zugunsten seiner langjährigen Lebensgefährtin H R:

„Vermächtnis

Frei, unbeeinflußt und in voller Geschäftsfähigkeit verfüge ich zu Gunsten meiner Lebensgefährtin H R, , (…), wie folgt:

Zunächst halte ich fest, daß H R mir zuliebe auf die Möglichkeit verzichtet ab bis zur Vollendung ihres 60. Lebensjahres eine Anstellung anzunehmen durch die sie ein monatliches Entgelt von rund 15.000 ATS netto ins ...

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