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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 310

Gemeinsame Entrichtung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bald (wieder) möglich

Stefan Menhofer

Die Gerichtsgebühren-Novelle 2014 (zur Gebührenbefreiung für Minderjährige und anderen zentralen Aspekten s den Beitrag von Stuhl in diesem Heft, 290), sieht ua auch eine Erleichterung im Bereich der Entrichtung der Grundbuchseintragungsgebühren vor: Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Entrichtung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr im Verordnungsweg sollen geschaffen werden. Die nähere Regelung betreffend Form, Inhalt und elektronischen Übermittlungsweg der Selbstberechnungserklärung soll in einer V des BMF im Einvernehmen mit dem BMJ erfolgen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Inkrafttretens der Möglichkeit zur Selbstberechnung soll einer V des BMJ vorbehalten werden, damit zunächst die technischen und legistischen (V gem § 12 GrEStG) Vorkehrungen getroffen werden. Kernpunkte der gemeinsamen Selbstberechnung sind die Fälligkeit der Eintragungsgebühr gleichzeitig mit der Grunderwerbsteuer und die gemeinsame Entrichtung beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel. Rechtsanwälte und Notare werden in Zukunft die Angaben zur Bewertung der Liegenschaft idR nur noch einmal – aus Anlass der Selbstberechnung – bekanntgeben müssen. Diese Angaben soll das Finanzamt den Ger...

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