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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 290

Gebührenrechtliche Neuerungen in familienrechtlichen Verfahren

Gerichtsgebühren-Novelle 2014 bringt Gebührenbefreiung für Minderjährige

Terezia Stuhl

Von der Schlagzeile „Gerichtsgebühren: Entlastungen für Familien und Minderjährige ab Sommer 2015“ wurde der Beschluss der Regierungsvorlage (RV 366 BlgNR 25. GP) der Gerichtsgebühren-Novelle (GGN) 2014 im Ministerrat am begleitet. Am wurde die GGN 2014 im Nationalrat beschlossen. Sie umfasst Gebührenerleichterungen im familienrechtlichen Verfahren und Pflegschaftsverfahren sowie die Gebührenbefreiung für Minderjährige in diesen Verfahren, beseitigt Zweifelsfragen im Einbringungsverfahren und soll wieder eine Grundlage für die gemeinsame Entrichtung der Grundbuchseintragungsgebühren und der Grunderwerbsteuer schaffen (s dazu in diesem Heft, 310). Der folgende Beitrag beschränkt sich auf die Änderungen im familiengerichtlichen Kontext und bietet hierzu einen Überblick.

I. Gebührenfreie Verfahren

Als zentrale Neuregelung kann der in der GGN 2014 vorgesehene Entfall der Gerichtsgebührenpflicht für die nachstehenden Verfahren genannt werden. Sie sieht ab (Zeitpunkt der Anhängigkeit) für folgende Verfahren keine Gerichtsgebührenpflicht (mehr) vor:

  • Genehmigung von Rechtshandlungen Minderjähriger (TP 7 lit c Z 1 GGG),

  • Genehmigung der Pflegschaftsrechnung Minderjähriger (TP 7 lit c Z 2),

  • Abs...

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