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AR aktuell 6, Dezember 2014, Seite 40

Literaturrundschau

Fragen der Aufsichtsratsvergütung

Michael Barnert

Gemäß § 98 Abs. 1 AktG kann Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Gesellschaft in Einklang stehende Vergütung gewährt werden. Christian Nowotny beschäftigt sich in seinem Beitrag in RdW 2014, 572 mit den rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Aufsichtsratsvergütungen und setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob Differenzierungen im Hinblick auf die Vergütung einzelner Aufsichtsratsmitglieder zulässig bzw. sinnvoll sind.

Eingangs beleuchtet der Autor die deutschen Rechtsgrundlagen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die maßgebliche österreichische Bestimmung des § 98 Abs. 1 AktG und führt dazu aus, dass als „Aufgaben“ im Sinne des § 98 Abs. 1 AktG Aufgaben des gesamten Aufsichtsrats in der Gesellschaft anzusehen seien und sich die Berücksichtigung der „Lage der Gesellschaft“ nach herrschender Ansicht in erster Linie auf die Vermögenslage beziehe, wobei allein eine wirtschaftlich kritische Lage nicht zwingend eine niedrige Vergütung mit sich führen müsse. Zweck des § 98 Abs. 1 AktG sei es ganz allgemein, lediglich eine exzessive Vergütung zu verhindern; eine Richtlinie für eine angemessene Normalvergütung stelle § 98 Abs. 1 AktG dagegen nicht dar. Eine faire Vergütung solle insbesondere der Größe un...

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