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IRZ 7-8, Juli 2024, Seite 331

Anknüpfungspunkte zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS und der Kapitalflussrechnung nach IAS 7

Patrick Stein

Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Anknüpfungspunkte zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Kapitalflussrechnung sind vielfältig und erfordern eine transparente Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Geschäftsvorfälle. Dabei sind die Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen konkret den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sowie zu erläutern. Damit soll auch dem Grundsatz der Konnektivität Rechnung getragen werden.

1. Grundlagen

1.1. Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS

Die am EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen dar. In der CSRD wird insbesondere geregelt, wer über Nachhaltigkeit berichten muss. Das sind große Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Größenkriterien am Bilanzstichtag überschreiten:

Bilanzsumme: 25 Mio. EUR;

Nettoumsatzerlöse: 50 Mio. EUR;

durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: 250.

Zudem haben diese Unternehmen ein öffentliches Interesse, d.h., deren übertragbare Wertpapiere si...

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