100 Antworten zur Umsatzsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 87Kapitel 7: Normal oder ermäßigt?
7.1. Normalsteuersatz?
Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für Lieferungen, sonstige Leistungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb 20%. 19% USt gilt für die in den Zollausschlussgebieten bewirkten Umsätze (Kleines Walsertal/Vorarlberg sowie Jungholz/Tirol), die ansonsten dem 20%igen Steuersatz unterliegen würden (ausgenommen für Kfz).
7.2. Ermäßigte Steuersätze?
Steuersatz 10%
Lieferungen und die Einfuhr der in der Anlage 1 aufgezählten Gegenstände, beispielsweise Fleisch, Gemüse, Getreide, Wasser, Bücher, Arzneimittel; neu: auch E-Books und Assistenzhunde.
Restaurationsumsätze mit Speisen und begünstigten Getränken;
Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, das zusammen mit der Beherbergung erbracht wird;
Vermietung von Büchern, Zeitungen etc;
Wohnraumvermietung;
Leistungen von WEG, die Wohnzwecken dienen;
Umsätze aufgrund von Benützungsverträgen von Studenten-, Lehrlings-, Kinder- und Schülerheimen;
Leistungen von Körperschaften (mit Betrieben iSd § 45 Abs 1 und Abs 2 BAO), die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke...