Gruppenbesteuerung
2. Aufl. 2017
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§ 11
Materialien
Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014, Besonderer Teil
Zu Z 1 (§ 11 Abs 1 Z 4 KStG 1988):
§ 11 Abs 1 Z 4 sieht eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Aufwendungen vor, die mit steuerbegünstigten Erträgen in Zusammenhang stehen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2011/15/0199, entschieden, dass § 11 Abs 1 Z 4 in der bisherigen Fassung ein weiter Zinsbegriff zugrunde liegt und daher auch eine Bereitstellungsprovision für einen Kredit als Zinsen im Sinne dieser Bestimmung qualifiziert. Diese Sichtweise geht aber über die Intention des Gesetzgebers hinaus, die Ausnahme von einem Abzugsverbot nur in einem engen Anwendungsbereich vorzusehen. Die nunmehrige Gesetzesänderung trägt dieser Intention Rechnung, wonach ausschließlich Zinsen im engeren Sinn abzugsfähig sind. Gemäß § 11 Abs 1 Z 4 sollen daher ausschließlich jene Zinsen abzugsfähig sein, die als unmittelbare Gegenleistung des Schuldners für die Überlassung des Fremdkapitals entrichtet werden; dazu zählen auch Zinseszinsen oder ein Disagio. Dagegen sollen entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis die mit der Fremdkapitalaufnahme verbundenen Geldbeschaffungs- und Nebenkosten nicht abzugsfähig sein; dies betrifft insbes...