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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 4c EStG — Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung

Renner

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023; BGBl I 2023/188)

§ 4c wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. § 4b Abs. 1 Z 3 gilt sinngemäß.“

b) In Abs 2 wird der Verweis „§ 4b Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 3 lit. a“ durch den Verweis „§ 4b Abs. 2“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 4c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/188 tritt mit in Kraft. Er ist erstmalig für freigebige Zuwendungen anzuwenden, die nach dem erfolgen. Zum bestehende Stiftungen gemäß § 4b können abweichend zu § 4b Abs 2 Z 1 in den ersten drei Wirtschaftsjahren, die nach dem enden, bis zu 80% der jährlichen Erträge in eine Rücklage einstellen (§ 124b Z 443).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2319 BlgNR XXVII. GP):

In § 4c Abs 1 soll wie in § 4b eine Vortragsmöglichkeit für Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung eingeführt werden.

Die Verweise in § 4c Abs 2 sollen an die Änderungen in § 4b angepasst werden.

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das...

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