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ZVers 4, Juli 2024, Seite 223

Rechtsschutzversicherung: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

RSS-E 27/24

Soweit es sich jedoch – wie hier – um immaterielle Ansprüche infolge von Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt, sind auch sich darauf beziehende Unterlassungsansprüche gemäß Art 19.3.2.1 ARB 2013 vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen.

Der Antragsteller hat für sein Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung ... abgeschlossen, die unter anderen eine Privatrechtsschutzversicherung für den Inhaber ... beinhaltet. Dieser Privatrechtsschutz umfasst unter anderem die Bausteine „Schadenersatz-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich“ sowie „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für sämtliche selbst genutzten Wohneinheiten“. Vereinbart sind die ARB 2013, welche auszugsweise lauten:

„Artikel 19 – Schadenersatz- und Herausgabe-Rechtsschutz

...

2. Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst

2.1. die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens;

...

3.2. Im Schadenersatz-Rechtsschutz besteht – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Geltendmachung von

3.2.1. immateriellen Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung...

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