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Rechtsschutzversicherung: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
RSS-E 27/24
Soweit es sich jedoch – wie hier – um immaterielle Ansprüche infolge von Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt, sind auch sich darauf beziehende Unterlassungsansprüche gemäß Art 19.3.2.1 ARB 2013 vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen.
Der Antragsteller hat für sein Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung ... abgeschlossen, die unter anderen eine Privatrechtsschutzversicherung für den Inhaber ... beinhaltet. Dieser Privatrechtsschutz umfasst unter anderem die Bausteine „Schadenersatz-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich“ sowie „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für sämtliche selbst genutzten Wohneinheiten“. Vereinbart sind die ARB 2013, welche auszugsweise lauten:
„Artikel 19 – Schadenersatz- und Herausgabe-Rechtsschutz
...
2. Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst
2.1. die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens;
...
3.2. Im Schadenersatz-Rechtsschutz besteht – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Geltendmachung von
3.2.1. immateriellen Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung...