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ZVers 4, Juli 2024, Seite 215

Betriebshaftpflichtversicherung: Verwirklichung des versicherten Risikos bei Beschädigung von Wechselrichtern im Zuge deren Entladung

Art 7.10 AHVB 2006

1. Kommt es beim Entladen von Wechselrichtern aus einem LKW mit einem Gabelstapler durch einen Mitarbeiter der betriebshaftpflichtversicherten Versicherungsnehmerin zur Beschädigung der Wechselrichter, verwirklicht sich nicht das Kfz-Verwendungsrisiko des Frachtführers, sondern das Betriebsrisiko der Versicherungsnehmerin.

2. Werden abweichend von den AHVB 2006 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden Land- und Wasserfahrzeugen sowie fremden Containern beim Beladen und Entladen in den Versicherungsschutz aufgenommen, sind Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Verlust, Vernichtung oder Abhandenkommen des Ladegutes von diesem Deckungseinschluss aber ausdrücklich nicht umfasst, scheidet eine Versicherungsdeckung für eine Beschädigung von Ladegut im Zuge des Abladevorgangs auf Grundlage dieses Einschlusses aus.

3. Wird Ladegut im Zuge des Abladevorgangs beschädigt, ist ein Risikoeinschluss für die Verwahrung beweglicher Sachen nicht einschlägig.

4. Beinhalten die Versicherungsbedingungen einen Risikoeinschluss für Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge einer gewerblichen o...

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