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ZVers 4, Juli 2024, Seite 207

Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Verschweigung früheren Drogenkonsums und einer damit verbundenen psychischen Störung

§§ 22 und 163 VersVG; § 870 ABGB

1. § 163 VersVG, wonach das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der Lebensversicherung drei Jahre nach Vertragsabschluss erlischt, sofern die Anzeigepflicht nicht arglistig verletzt worden ist, findet auf die Berufsunfähigkeitsversicherung analog Anwendung.

2. Die Annahme einer arglistigen Anzeigepflichtverletzung, wenn der Versicherungsnehmer Fragen des Versicherers zu früherem Drogenkonsum und einer psychischen Erkrankung bewusst unrichtig beantwortet, damit der Versicherer den Versicherungsantrag nicht ablehnt oder nur unter erschwerten Bedingungen annimmt, bedarf keiner höchstgerichtlichen Korrektur.

Der Kläger wurde im April 2012 stationär wegen einer psychischen Störung durch multiplen Substanzgebrauch (Cannabis, LSD, Kokain) und Konsum anderer psychotroper Substanzen mit polymorpher psychotischer Störung behandelt.

Mit schloss der Kläger bei der Beklagten eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Vermittlung des Vertrages erfolgte durch den Agenten der Beklagten, über den der Kläger bereits zuvor Versicherungsverträge abgeschlossen hatte. In Kenntnis der dort vom Kläger bereits beantworte...

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