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Walter

Umgründungssteuerrecht 2024

Ein systematischer Grundriss (Facultas)

14. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7089-2469-4

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Dokumentvorschau
Umgründungssteuerrecht 2024 (14. Auflage)

S. 36510. Abschnitt Umgründung und Gruppenbesteuerung

A. Grundsätze der Gruppenbesteuerung

I. Allgemeines

1046

Grundsätzlich unterliegt nach der Individualbesteuerung jede Körperschaft für sich mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer. Bilden dagegen zwei oder mehrere Körperschaften eine Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG, werden die steuerlich maßgebenden Ergebnisse der finanziell verbundenen Körperschaften („Gruppenmitglieder“) der an der Spitze der Unternehmensgruppe stehenden Körperschaft („Gruppenträger“) zugerechnet und nach den allgemeinen Bestimmungen der Körperschaftsteuer unterworfen.

II. Gruppenträger

1047

Gruppenträger können sein (§ 9 Abs 3 KStG):

  • unbeschränkt steuerpflichtige („inländische“) Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften iSd § 7 Abs 3 KStG, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit iSd VAG, Kreditinstitute iSd BWG (TS 1 bis 4);

1048

  • beschränkt steuerpflichtige („ausländische“) EU- bzw EWR-Körperschaften, hinsichtlich ihrer im Inland ins Firmenbuch eingetragenen Zweigniederlassung oder ihrer Beteiligung an einer inländischen Mitunternehmerschaft (TS 5);

1049

  • Beteiligungsgemeinschaften (als Personengesellschaften, Beteiligungssyndikate oder im Wege einer gemeinsamen Kontrolle), an dene...

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