Sozialversicherung 2024
25. Aufl. 2024
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S. 60Kapitel B: Systematische Darstellung des Beitragsrechts nach ASVG/GSVG/BSVG
2.1. Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach dem ASVG
2001
Bei der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist folgende Prüfungs-Reihenfolge einzuhalten:
2.1.1. Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem „Zick-Zack-Kurs“
2002
Bei jedem Beschäftigungsverhältnis ist zunächst immer das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses zu überprüfen, wobei gem § 4 Abs 2 ASVG als Dienstnehmer jedenfalls gilt, wer nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG lohnsteuerpflichtig ist. Ist dies nicht der Fall und liegt auch keine Pflichtversicherung nach GSVG als Kammerzugehöriger vor, ist die Versicherungspflicht aufgrund eines freien Dienstvertrags gem § 4 Abs 4 ASVG zu untersuchen. Die Versicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG versteht sich als „Auffangbecken“ für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht von Schritt 1 bis 3 umfasst sind.
Gemäß den E-MVB 004-04-00-010 ist bei der Frage der Pflichtversicherung nach dem ASVG folgende Reihenfolge maßgebend: