Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 17919. Tarif, Erhebung, Mikö
19.1. Tarif und Zusatzsteuer
Die Körperschaftsteuer vom Einkommen (Bemessungsgrundlage) beträgt seit 2024 23 %, es handelt sich um einen linearen Steuersatz.
Ab dem Jahr 2023 wurde der Steuersatz schrittweise gesenkt. Für das Kalenderjahr 2023 betrug die Körperschaftsteuer vom Einkommen 24 %, für die Jahre bis 2022 galt ein Steuersatz von 25 %.Neben dem linearen Tarif gibt es eine sogenannte Zusatzsteuer von weiteren 25 %. Diese fällt aber nur dann an, wenn eine Körperschaft den/die Empfänger einer Zahlung nicht bekannt gibt, obwohl ein Auftrag zur Empfängernennung iSd § 162 BAO von der zuständigen Abgabenbehörde an die Körperschaft ergangen ist.
Damit ergeben sich in dem Fall, dass bspw eine GmbH die Empfänger einer Zahlung trotz Aufforderung zur Empfängernennung (iSd § 162 BAO) der Abgabenbehörde gegenüber nicht offenlegt, zwei steuerrechtliche Auswirkungen:
die Nichtanerkennung der zu Grunde liegenden Betriebsausgabe,
es werden 25 % Zusatzsteuer auf den Zahlungsbetrag fällig.
Theodor Minerva ist Eigentümer der Back GmbH. Im Jahr 2024 erwirtschaftet die GmbH Umsätze iHv 215.000 Euro und hat Betriebsausgaben von 195.000 Euro.
Es ergibt sich somit laut Erklärung ein steu...