Internationales Versicherungsvertragsrecht
1. Aufl. 2024
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S. 1Teil 1 – Einleitung
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Das Internationale Versicherungsvertragsrecht ist Teil des Internationalen Privatrechts. Seine Normen, das Versicherungsvertragsstatut, regeln die Frage, welche Rechtsordnung eines Staates bei einem Versicherungsvertrag mit Berührung zu den Rechten mehrerer Staaten zur Anwendung berufen ist. Man spricht von Versicherungsverträgen mit Auslandsberührung. Eine solche Auslandsberührung weist ein Versicherungsvertrag etwa dann auf, wenn der Versicherungsnehmer und der Versicherer ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben, der Versicherungsnehmer ausländischer Staatsbürger ist, der Vertrag ein Risiko abdecken soll, das im Ausland beliegt, oder schließlich, wenn die Vertragsparteien die Anwendung ausländischen Rechts vereinbart haben.
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Die Bestimmung der einschlägigen Rechtsordnung erfolgt im Internationalen Privatrecht durch Kollisionsnormen, die einen Anknüpfungsgegenstand mit entsprechenden Anknüpfungspunkten verbinden. Im Internationalen Versicherungsvertragsrecht ist Anknüpfungsgegenstand der Versicherungsvertrag. Anknüpfungspunkte sind zB der gewöhnliche Aufenthalt, die Belegenheit des versicherten Risikos oder die Rechtswahl der Parteien des Vers...