Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 824. Abhaltung der Generalversammlung
4.1. Der Ablauf im Überblick
Punkt 4. behandelt die Abhaltung der Generalversammlung.
Vorauszuschicken ist, dass das GmbHG den Ablauf der Generalversammlung nur höchst rudimentär regelt. Den „einzig richtigen“ Ablauf einer Generalversammlung gibt es auch gar nicht. Denn der optimale Ablauf hängt von einer Vielzahl von Faktoren (wie zB der Anzahl der Gesellschafter, der Einigkeit unter den Gesellschaftern, den zu behandelnden Tagesordnungspunkten, dem Vorhandensein eines Versammlungsleiters oder den bisherigen Gebräuchen bei einer bestimmten Gesellschaft) ab.
Möchte man dennoch einen möglichst „idealtypischen“ Ablauf festmachen, stellt sich dieser in seinen Grundzügen wie folgt dar:
Zunächst treten die Teilnehmer zum in der Einberufung genannten Zeitpunkt und am in der Einberufung bezeichneten Ort zusammen (s zu den Teilnahmeberechtigten Punkt 4.2.1.).
In der Folge wird ein Versammlungsleiter bestellt (s Punkt 4.4.).
Sodann werden durch den Versammlungsleiter die ordnungsgemäße Einberufung, die anwesenden Gesellschafter sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt (s zur Beschlussfähigkeit Punkt 4.5.).
Im Anschluss wird die Tagesordnung abgehandelt. Der Versammlungsleiter entsch...