Bauvertrags- und Nachtragsmanagement
1. Aufl. 2014
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S. 561TEIL B
Nachtragsmanagement und ÖNORM B 2110
S. 5631. Anspruchsgrundlagen
1.1. Einführung
Eine Forderung nach Anpassung des Entgelts oder nach Nachteilsabgeltung oder eine Schadenersatzforderung beinhaltet im Wesentlichen zwei relevante Aspekte. Einen rechtlichen Aspekt hinsichtlich der Anspruchsgrundlage und einen bauwirtschaftlichen Aspekt hinsichtlich der Anspruchshöhe.
Forderung = Anspruchsgrundlage (rechtlich) × Anspruchshöhe (wirtschaftlich)
Eine Forderung nach einer Entgelt- oder Bauzeitanpassung kann nur dann wirksam durchgesetzt werden, wenn (1) die Anspruchsgrundlage genannt und zutreffend ist, (2) die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und (3) ein zutreffender Nachweis der Höhe geführt wird.
Eine Anspruchsgrundlage eröffnet sich überhaupt erst dann, wenn eine Abweichung vom Bau-SOLL vorliegt. Ohne Abweichung kein Anspruch. Anspruchsgrundlagen können auch noch weitere Anspruchsvoraussetzungen vorsehen. Das können Anzeigeverpflichtungen, also formale Bedingungen, sein, aber auch ein Nachweis, ob ein gewisser Schwellenwert erreicht ist, also inhaltliche Voraussetzungen.
Es muss aus der Abweichung vom Bau-SOLL ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Ohne Nachteil kein Anspr...