Bauvertrags- und Nachtragsmanagement
1. Aufl. 2014
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S. 1TEIL A
Vertragsmanagement und ÖNORM B 2110
S. 31. Grundlagen des Bauvertrages
1.1. Gesetzliche Normallage
Grundsätzliche Regelungen des in Österreich geltenden Werkvertragsrechtes enthält, neben anderen Rechtsbereichen, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Es stellt zusammen mit anderen Gesetzen, zu verweisen ist vor allem auf das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), die „gesetzliche Normallage“ im Werkvertragsrecht dar. Nur zu einem sehr geringen Teil sind die Bestimmungen des ABGB zwingend anzuwenden (zwingendes Recht). Bestimmungen zwingenden Rechtes können mit dem Individualvertrag nicht abgeändert werden. Im Gegensatz dazu unterliegen die überwiegenden Regelungen des ABGB der Dispositionsfreiheit der Vertragspartner (dispositives Recht). Diese Bestimmungen könnten von den Vertragsparteien frei abgeändert werden. Tun sie dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also für die Vertragspartner die Rechte und Pflichten in der Art und Weise, wie sie durch die gesetzliche Normallage festgeschrieben sind.
Die gesetzliche Normallage ergänzt und vervollständigt den Vertrag überall dort, wo die Vertragspartner in ihrer Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt haben. Wird in einem Bauvertrag beispielsweise...