Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 14319 Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG 2008)
Das Ziel des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes ist die Erhaltung der Altstadt und ihres Erscheinungsbildes, ihrer Baustruktur und Bausubstanz. Die Ziele sind im öffentlichen Interesse und ein Beitrag zur Erhaltung der Altstadt. Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz bestand seit seiner Erlassung in wesentlichen Punkten unverändert. Aktuelle Fälle, wie beispielsweise der Abbruch des „Kommod-Hauses“ (Ecke Einspinnergasse–Burggasse), haben allerdings gezeigt, dass das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 seinem Auftrag, den Bestand der historisch außerordentlich wertvollen Grazer Altstadt in ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz zu erhalten, nicht mehr umfassend gerecht werden konnte. In der Vollziehung fehlten Möglichkeiten, gegen zuwiderhandelnde Vorhaben und bauliche Veränderungen effektiv und rechtzeitig vorzugehen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2007 vom Gesetzgeber intensiv an einer Neufassung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes gearbeitet. Trotz anfänglich massiver Bedenken seitens der Stadt Graz im Hinblick auf Eingriffe in die Gemeindeautonomie trat das neue Grazer Altstadterhaltungsgesetz am in Kraft (LG...