Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
3. Aufl. 2014
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S. 12017 Ausgewählte Themen zum Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
Neben dem BauG zählt das Steiermärkische Raumordungsgesetz 2010 – StROG (LGBl Nr 49/2010 idgF) zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Baurechts in der Steiermark. Im Folgenden werden einige Themen herausgegriffen, die in der Praxis von besonderer Relevanz sind.
17.1 Teilung und Vereinigung von Grundstücken
Prinzipiell dürfen im Bauland grundbücherliche Teilungen von Grundstücken nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen. Der Bewilligung liegt ein antragsbedürftiger Akt zugrunde. Dem Antrag auf Bewilligung ist ein Plan im Sinne des Liegenschaftsteilungsgesetzes (BGBl Nr 3/1930 idgF) anzuschließen.
Die Gemeinde hat die Bewilligung zu versagen, wenn die Teilung
dem örtlichen Entwicklungskonzept, dem Flächenwidmungsplan, einem Bebauungsplan oder den in § 3 StROG genannten Raumordnungsgrundsätzen nicht entspricht,
die Schaffung von nach Form und Größe zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken verhindert oder wesentlich erschwert (beispielsweise wenn die Teilung zu schmalen, unbrauchbaren Grundstücken führt) oder
für bestehende Gebäude einen baugesetzwidrigen Zustand herbeiführen würde (Reduzierung oder Überschreitung der zulässigen Dichte...