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Eisenberger/Hödl

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1835-7

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Dokumentvorschau
Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (3. Auflage)

S. 7610 Bewilligungsverfahren

(§§ 22 ff BauG)

Vor Baubeginn ist die Abwicklung entsprechender Verfahren notwendig. Für bewilligungspflichtige Projekte ist dies das in den § 22 ff BauG geregelte Baubewilligungsverfahren, für anzeigepflichtige Vorhaben muss das in den § 33 ff BauG geregelte Anzeigeverfahren durchlaufen werden.

10.1 Bewilligungsansuchen

(§ 22 BauG)

Das Baubewilligungsansuchen ist schriftlich einzubringen, dem Ansuchen ist eine Reihe von Unterlagen anzuschließen, und zwar:

  • Eigentumsnachweis,

  • (oder) Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten,

  • Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche aus einem Grundstück iSd Vermessungsgesetzes (BGBl Nr 306/1968 idgF) besteht, wobei dieser Nachweis erst zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung vorliegen muss (er kann – ua – bei bestehenden Bauten entfallen, was zu einer „gefährlichen“ Spruchpraxis der Baubehörden geführt hat – s Pkt 18),

  • Verzeichnis der Grundstücke, die bis zu 30 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen (Namen und Anschriften der Eigentümer),

  • Angaben über die Bauplatzeignung,

  • Projekt in zweifacher Ausfertigung (s § 23 BauG); zweifach deshalb, weil eine Ausfertigung bei der Behörde verbleibt und di...

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

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