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Eisenberger/Hödl

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1835-7

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (3. Auflage)

S. 284 Wichtige baurechtliche Begriffe

Zur Vermeidung zu vieler unbestimmter Gesetzesbegriffe im Bereich des Baurechtes hat sich der steiermärkische Landesgesetzgeber im Baugesetz 1995 erstmalig dazu entschlossen, Begriffserläuterungen in das Gesetz aufzunehmen. Der Gesetzgeber hat in § 4 BauG die Bedeutung von insgesamt 64 Begriffen erläutert. In der Folge werden die in der Praxis wichtigsten Begriffe erläutert.

4.1 Bauliche Anlage

(§ 4 Z 13 BauG)

Unter einer baulichen Anlage (Bauwerk) versteht man jede Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.

Eine Verbindung mit dem Boden besteht dann, wenn eine Anlage durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Vom Begriff „bauliche Anlage“ (Bauwerk) sind alle Arten von Anlagen umfasst, oberirdische wie unterirdische, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Union wird der Begriff „Bauwerk“ verwendet (Richtlinie 89/106/EWG v ; s dazu Pkt 2.4), der mit dem Begr...

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

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