Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung
5. Aufl. 2023
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S. 22Kap 4 Die laufende Vermietung
4.1. Übersicht und Allgemeines
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Vermietungsumsätzen richtet sich zum einen nach der Art des Vermietungsobjektes und zum anderen nach der Verwendung des Mietobjektes durch den Mieter. Nebenleistungen sind unter Umständen separat zu beurteilen. Zudem sind persönliche Steuerbefreiungen zu berücksichtigen (zB Kleinunternehmerregelung).
Es ist daher genau zu untersuchen
um welche Art von Mietobjekt es sich handelt (möblierter oder unmöblierter Wohnraum, Geschäftsräume, Garagen oder sonstige Parkflächen, Werbeflächen, gemischt genutzte Wohnungseinheiten, fest mit dem Grund verbundene Maschinen etc);
ob Nebenleistungen (wie zB Heizung) durch den Vermieter erbracht werden;
wie der Mieter das Mietobjekt nutzen wird (zu privaten (Wohn)zwecken, zur Ausführung von steuerpflichtigen oder steuerfreien Umsätzen oder zu gemischten Zwecken);
ob eine echte oder unechte Steuerbefreiung zur Anwendung kommt (zB steuerfreie Geschäftsraumvermietung, Kleinunternehmerregelung oder Diplomatenbefreiung) und
ob eine Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden kann und/oder soll.
Umsatzsteuerlich unbeachtlich sind die Rechtsform des Mieters und Vermieters.
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