E-Mobilität in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2023
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S. 15Kapitel 2: Das Elektroauto
2.1. Firmen-Elektroauto Privatnutzung
2.1.1. Arbeitsrecht
Die Nutzungsüberlassung eines Firmenfahrzeugs zur Privatnutzung an einen Arbeitnehmer bildet eine zivilrechtliche Vereinbarung.
Daraus entstehen eine Vielzahl an Fragestellungen sowohl in der laufenden Nutzung wie auch im Fall eines Austritts, eines Entzugs, einer Beschädigung etc.
Diese Fragestellungen behandeln wir in Kapitel 8.
2.1.2. Steuerrecht
Wird ein Firmen-Elektroauto dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen, so entsteht daraus ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der gem § 15 EStG als Einnahme der Besteuerung unterliegt.
Gemäß Sachbezugswerteverordnung (SBWVO) ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.
Auch wenn sich durch den Sachbezugswert Null keine Abgabenbeträge ergeben, so besteht dennoch die Verpflichtung den Sachbezug in der Lohnverrechnung zu erfassen, denn dieser Umstand des Privatnutzungsrechts führt dazu, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale bzw einen Pendlereuro hat.
Da die Pendlerförderung auch durch den Arbeitnehmer selbst im Zuge der Veranlagung geltend gemacht werden kann muss in jedem ...