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Wesener

Der Arbeitsvertrag

Grundlagen und Tipps für die Praxis (dbv)

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0836-4

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Der Arbeitsvertrag (1. Auflage)

S. 123Kapitel 12: Schadenersatz

12.1. Allgemeines

12.1.1. Haftungserleichterungen

Erleidet ein Vertragsteil im Zuge der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses einen Schaden, so stellt sich die Frage, ob der andere Teil dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Die Frage der Schadenstragung orientiert sich am allgemeinen Schadenersatzrecht. Demnach ist eine Vertragspartei der anderen zum Schadenersatz gegenüber nur dann verpflichtet, wenn sie den Schaden in rechtswidriger und schuldhafter Weise verursacht hat.

Das allgemeine Schadenersatzrecht wird aber durch die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) in einigen Bereichen deutlich modifiziert.

Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine nach dem Verschuldensgrad abgestufte Herabsetzung der Haftung zugunsten des Arbeitnehmers. Während das allgemeine Schadenersatzrecht die Verschuldensformen des Vorsatzes sowie der leichten und groben Fahrlässigkeit kennt, findet sich im DHG auch die Verschuldensform der entschuldbaren Fehlleistung.

Handelt es sich um eine entschuldbare Fehlleistung, so haftet der Arbeitnehmer nicht. Bei fahrlässigem Verhalten wird die Haftung des Arbeitnehmers reduziert. Nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung besteht volle Verantwortlichkei...

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