Der Arbeitsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 78Kapitel 6: Urlaub
6.1. Allgemeines
6.1.1. Naturalanspruch und Wartezeit
Arbeitnehmern steht nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes ein jährlicher Urlaubsanspruch im Ausmaß von 30 Werktagen zu. Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 35 Werktage.
Der Urlaubsanspruch ist ein Naturalanspruch. Für den Arbeitnehmer besteht während des Zeitraums der Urlaubskonsumation keine Arbeitspflicht. Ungeachtet dessen muss der Arbeitgeber weiterhin seiner Entgeltpflicht nachkommen (Urlaubsentgelt).
Beim Urlaubsanspruch handelt es sich um einen jener Fälle, bei denen das Synallagma von Arbeits- und Entgeltpflicht durchbrochen wird. Trotz unterbliebener Arbeitsleistung besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts.
Die Urlaubskonsumation soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen (Erholungszweck). Ungeachtet dessen ist der Arbeitnehmer hinsichtlich der Gestaltung der Urlaubszeit frei. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer den Urlaub tatsächlich zu seiner Erholung verwendet.
Die Vereinbarung, dass ein Arbeitnehmer für von ihm gewünschte Fortbildungsmaßnahmen seinen Urlaub verwendet, ist zulässig (OLG Wien , 8 Ra 38/20x).
Dem Arbeitnehmer mus...