Der Arbeitsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 11Kapitel 1: Allgemeines zum Arbeitsvertrag
1.1. Arbeitsverhältnis und Arbeitsrecht
1.1.1. Begriff
Von einem Arbeitsverhältnis spricht man, wenn sich eine Person gegenüber einer anderen zur Erbringung von Arbeitsleistungen in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses führt dazu, dass neben den allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsvorschriften insbesondere auch die auf Arbeitsverhältnisse zugeschnittenen Sondervorschriften des Arbeitsrechts zur Anwendung gelangen.
Unter dem Begriff des Arbeitsrechts versteht man die Summe all jener Vorschriften, welche die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln.
1.1.2. Rechtsquellen
Es stellt ein Charakteristikum des österreichischen Arbeitsrechts dar, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht einheitlich in einer Rechtsquelle geregelt sind, sondern eine Vielzahl von unterschiedlichen Normen und Normsystemen zu beachten sind.
Weite Bereiche des Arbeitsrechts sind gesetzlich geregelt, wobei der Gesetzgeber personelle (zB Angestelltengesetz, Schauspielgesetz) oder sachliche Anknüpfungspunkte (Urlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz) für den jeweiligen Geltungsbereich gewä...