Abrechnung von Sportvereinen
1. Aufl. 2023
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S. 85Kapitel 4: Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen
4.1. Allgemeine Voraussetzungen
Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der „Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung“ Aufwandsentschädigungen abgabenfrei an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ausbezahlen. Durch die BGBl I 220/2022 und BGBl I 236/2022 wurden die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen erhöht.
Auch wenn die Regelungen in der Lohnsteuer und in der Sozialversicherung nicht wortgleich formuliert sind und auch in den Tatbestandsvoraussetzungen gänzlich übereinstimmen, ist nach dem gesetzgeberischen Willen einerseits und dem Sinn und Zweck der Regelung von einer grundlegenden Überein- und Abstimmung auszugehen.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung ab
bis zu € 120,-- pro Einsatztag
max € 720,-- pro Monat
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung bis
bis zu € 60,-- pro Einsatztag
max € 540,-- pro Monat
Übersteigen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen die genannten Beträge pro Einsatztag bzw pro Monat, sind nur die übersteigenden Beträge zu versteuern bzw dafür Beiträge zu bezahlen. Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen müssen nicht regelmäßig immer gleichbleibend ausbezahlt werden, au...