Abrechnung von Sportvereinen
1. Aufl. 2023
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S. 27Kapitel 2: Die steuerlichen Begünstigungen von Vereinen
Für Vereine, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, bestehen unterschiedliche abgabenrechtliche Begünstigungen im Bereich der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer, aber auch im Gebühren- oder Kommunalsteuerrecht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verein sowohl nach seiner Rechtsgrundlage (zB Statuten, Vereinssatzung) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
2.1. Abgabenrechtliche Begünstigungen
Um als Verein abgabenrechtliche Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Verein
nach Gesetz, Satzung oder sonstigen Rechtsgrundlage und
nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung
ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (= begünstigte Zwecke) dienen.
Fehlt eine der aufgezählten Voraussetzungen, können die abgabenrechtlichen Begünstigungen nicht in Anspruch genommen werden.
Als begünstigter Rechtsträger kommt insbesondere der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 als juristische Person des privaten Rechts in Betracht.
Die Begünstigungen stehen dem Verein auch dann zu, we...