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Fellner

Abrechnung von Sportvereinen

dbv

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0840-1

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Dokumentvorschau
Abrechnung von Sportvereinen (1. Auflage)

S. 11Kapitel 1: Der Verein nach dem Vereinsgesetz

1.1. Was ist ein Verein?

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG) ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte, auf Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks gerichtete Vereinigung.

Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit und darf nicht auf Gewinn gerichtet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Ein Verein darf zwar auch erwerbswirtschaftlich tätig sein und eine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit ausüben, solange nicht beim Verein anfallende Gewinne an Vereinsmitglieder vereinszweckwidrig ausgeschüttet oder an Dritte verteilt werden. Entscheidend ist, dass der Vereinszweck als solcher nicht in der Gewinnerzielung besteht, und dass der Verein nicht bloß den Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder dritter Personen bildet.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nichtvorliegen eines ideellen Zwecks) hat die Vereinsbehörde bescheidmäßig zu erklären, dass die Gründung des Vereins nicht gestattet wird, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre. Die bloße Vermutung einer ge...

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