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PV-Info 7, Juli 2024, Seite 21

Scheinrechnungen eines GmbH-Geschäftsführers – Lohnsteuerhaftung oder Veranlagungspflicht?

Stefan Schuster

Wenn nichtselbständig tätige Geschäftsführer einer GmbH zwischen sich und der Gesellschaft indirekt Scheingeschäfte abschließen und diese entdeckt werden, stellt sich die Frage, wie diese Einkünfte beim Geschäftsführer zu versteuern sind. Sind diese Einkünfte im Zuge des Lohnsteuerabzugs seiner Geschäftsführungstätigkeit im Haftungsweg bei der Gesellschaft zu erfassen oder sind die Einkünfte im Veranlagungsweg beim Geschäftsführer der Besteuerung zuzuführen, und wird somit die Steuerschuld direkt dem Geschäftsführer vorgeschrieben? Der VwGH (, Ra 2022/13/0094) hatte einen derartig gelagerten Fall zu beurteilen.

Sachverhalt

Im Zuge der während einer Außenprüfung gestellten Selbstanzeige einer Gesellschaft wurden Scheinrechnungen und überhöhte Rechnungen festgestellt. Die Zahlungen wurden Konten in der Schweiz und Ungarn zugeordnet, die dem nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer derselben Gesellschaft gehörten. Nach den Angaben im Verfahren wurden diese Gelder dazu verwendet, um im Ausland Schmiergeldzahlungen zu leisten, um Aufträge für die Gesellschaft zu lukrieren.

Die Verfahren über die Einkommensteuer der gegenständlichen Jahre beim Geschäftsführer wurden von der Abgabenbehör...

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