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ÖBA 7, Juli 2024, Seite 470

Finaler inhaltlicher Kompromisstext zum Gesetz über künstliche Intelligenz (AI-Act) veröffentlicht

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI-Act) angenommen und den inhaltlich finalen Kompromisstext veröffentlicht. Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Europäische Union den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa.

Ziel der KI-Verordnung ist es unter anderem, die Entstehung eines einheitlichen Binnenmarktes für rechtmäßige, sichere und vertrauenswürdige KI-Anwendungen zu erleichtern und Marktfragmentierungen zu vermeiden sowie die Governance und wirksame Durchsetzung bestehender Gesetze zu Grundrechten und Sicherheitsanforderungen, die für KI-Systeme gelten, zu verbessern.

Nahezu jedes Unternehmen, das mit KI in Berührung kommt, ist von der KI-Verordnung betroffen. Vom Anwendungsbereich der gegenständlichen Verordnung sind insbesondere sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen umfasst.

In der Verordnung wird erstmals der Begriff „KI-System“ definiert. Es handelt sich dabei um „ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt sind, das nach seiner Ein...

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