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SWI 7, Juli 2024, Seite 370

Zuwendungen an ausländische (liechtensteinische) Stiftungen

Die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung unterliegt in Deutschland einer Erbschaft- oder Schenkungssteuer in Höhe von 30 % oder sogar 50 % des übertragenen Vermögens; zudem ist der Freibetrag deutlich geringer. Für inländische Familienstiftungen gibt es dagegen ein sogenanntes Steuerklassenprivileg, das im Ergebnis zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt. Baßler (ISR 2024, 208 ff) berichtet über einen Beschluss des FG Köln vom , 7 K 217/21, zu einer in Deutschland lebenden Stifterin, die in Liechtenstein eine Familienstiftung errichtet hat, der aber die Anwendung des von ihr beantragten Steuerklassenprivilegs vom Finanzamt nicht gewährt wurde. Das FG Köln hat Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlung mit der Kapitalverkehrsfreiheit geäußert und den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Ausgang des Verfahrens bei EuGH kann auch in Österreich wegen der unterschiedlichen Behandlung von österreichischen und liechtensteinischen Stiftungen bei der Stiftungseingangsteuer von Bedeutung sein.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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