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Missbrauch und Einkünftezurechnung im Unionsrecht
Traut/Weiss de Resende (intertax 3/2024) analysieren den Stand der EuGH-Judikatur zu Fragen der Missbrauchsbekämpfung und der Einkünftezurechnung bei den direkten Steuern im Unionsrecht. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass der EuGH von der internationalen Diskussion über die Verwendung von Begriffen beeinflusst worden sei, die den im BEPS-Projekt verwendeten Begriffen sehr ähnlich sind. Indem sich der EuGH nunmehr an OECD-Standards anlehne, sei es zu einer Änderung der Position des EuGH gekommen. Der EuGH beschränke seine Missbrauchsjudikatur nicht mehr nur auf „rein künstliche Gestaltungen“, sondern es werden auch Gestaltungen, die einen kommerziellen Zweck erfüllen, als problematisch angesehen. Diese Änderung der Standards zur Missbrauchsbekämpfung durch den EuGH sei keine natürliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung (in Einklang mit neuen Regeln des Sekundärrechts), sondern stelle einen Bruch zu dem bisherigen Verständnis des Gerichts dar. Dies führe auch zu einem Mangel an Rechtssicherheit und sei abzulehnen.