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SWI 7, Juli 2024, Seite 358

EuGH: Mehrwertsteuer bei der Nutzung von Abwärme ohne fixe Vergütung

Der EuGH beurteilte am , Finanzamt X gegen Y KG, C-207/23, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des deutschen BFH hinsichtlich der Steuerbarkeit und Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen durch die Nutzung von Abwärme aus einem Blockheizkraftwerk, das an eine Biogasanlage angeS. 359 schlossen ist. Y betreibt eine Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Das erzeugte Biogas wurde zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion genutzt. Der so produzierte Strom wurde überwiegend in das allgemeine Stromnetz eingespeist und von dem Stromnetzbetreiber vergütet.

Die durch diesen Prozess erzeugte Wärme diente zu einem Teil dem Produktionsprozess von Y. Den überwiegenden Teil der so produzierten Wärme überließ Y dem Unternehmer A „kostenlos“ zur Trocknung von Holz in Containern und der Gesellschaft B, die mit der Wärme ihre Spargelfelder beheizte. In beiden Verträgen ist geregelt, dass die Höhe der Vergütung je nach wirtschaftlicher Lage des Wärmeabnehmers individuell vereinbart und in den Verträgen nicht festgelegt werde.

Für die Lieferung von Strom erhielt Y vom Stromnetzbetreiber neben der sogenannten Mindest-Einspeisevergütung noch einen Erhöhungsbetrag, we...

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