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Verbot der Einlagenrückgewähr: Vermögensschutz vs Liquiditätsschutz und Gläubigerschutzmaßnahmen
Im vorliegenden Beitrag werden zwei ausgewählte Aspekte des Gläubigerschutzes iZm dem Verbot der Einlagenrückgewähr bei Kapitalgesellschaften behandelt.
I. Allgemeines
Bekanntlich verfolgt das Verbot der Einlagenrückgewähr den Schutz des Vermögens von Kapitalgesellschaften. In der Literatur und Rspr wird bei bestimmten Vermögensbewegungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern über den Vermögensschutz hinaus ein Liquiditätsschutz der Kapitalgesellschaft verlangt. Liquiditätsschutz meint den Schutz liquider Mittel der Kapitalgesellschaft vor einem Tausch gegen weniger liquide Mittel bzw Vermögenswerte. Ein klassisches Beispiel eines solchen Tausches ist die Gewährung eines Geldkredits durch die Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter. In diesem Fall erfolgt bei der Kapitalgesellschaft ein Aktiventausch; die Kapitalgesellschaft tauscht ihr Bargeld gegen eine Forderung. Obwohl das Vermögen der Kapitalgesellschaft (Vollwertigkeit der Forderung gegen den kreditnehmenden Gesellschafter vorausgesetzt) unverändert und damit der der Einlagenrückgewähr wesensimmanente Vermögensschutz gewahrt bleibt, wird in der Literatur und Rspr bei solchen Aktiventauschfällen, wenn si...